Psychotherapeut … steiniger Weg

Wer Psychotherapeut werden will, entscheidet sich für den steinigen Weg der Psychotherapie Ausbildung. Denn nach einem fünfjährigen Studium ist man „nur“ wissenschaftlich ausgebildeter Psychologe, nicht aber „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Kinder und Jugend Psychotherapeut“. Um diesen Heilberuf ausüben zu dürfen, der seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1999  durch Approbation und Aufnahme in das Ärzteregister sozialrechtlich mit dem Arztberuf gleichgestellt ist, muss der Psychologe eine drei- bis fünfjährige Zusatzausbildung absolvieren. Erst danach ist er ein vollwertiger „Psychotherapeut“ und darf das tun, was nach landläufiger Meinung ein „Psychologe“ tut: Menschen mit psychischen Krankheiten therapieren.

PiAs – Psychotherapeuten in Ausbildung – so werden die jungen Psychologen und Psychologinnen in Deutschland genannt, die sich momentan in der Ausbildung zum Psychoanalytiker, zum Tiefenpsychologen oder zum Verhaltenstherapeuten befinden . Hinter dieser nett klingenden Abkürzung verbergen sich aber für die meisten belastungsreiche Jahre mit niedrigem Einkommen. Denn das zuvor genannte PsychThG, hat zwar die Rahmenrichtlinien für die Ausübung des Psychotherapeutenberufs festgelegt, nicht aber die Ausbildung bis dorthin ausreichend geregelt. So ist es üblich, dass je nach Ausbildungsinstitut Kosten von mehreren zehntausend Euro anfallen, die teils nicht transparent aufgeführt sind und die der Auszubildende selbst zu tragen hat. Auch die Vergütung der von den PiAs durchgeführten Therapien bleibt unterdurchschnittlich und teils unvergütet, obwohl sie oft vollzeit therapeutische Arbeit in Kliniken und Lehrpraxen leisten. So kommen zusätzlich zu den zeitlichen Belastungen, die durch Praktika, Wochenendseminare, Therapien und Selbsterfahrungskurse entstehen oft erhebliche finanzielle Belastungen, die sich auch nach Abschluss der Ausbildung durch die Tilgung von Darlehn bemerkbar machen. Erschwerend hinzu kommt, dass der rechtliche Status der PiAs nicht geklärt ist und sie so berufs-, haft- und arbeitsrechtlich durch die Raster fallen. Die Energien, die dabei auf das Aushalten dieser teils rechtsfreien Situation verwendet werden, sind nach Ansicht vieler verschwendetes Potential in der eigentlichen fachlichen Ausbildung.

Deshalb regt sich seit längerem Protest gegen diesen schwierigen Zustand, der im krassen Gegensatz zu steigendem Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steht. Arbeitsgruppen wie „PiA für gerechte Bedingungen!“, Verbände wie die „Deutsche PsychotherapeutenVereinigung“ oder der „Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten“ und verschiedene Gewerkschaften drängen auf dringende Änderung des Psychotherapeutengesetzes, um den Status und die Vergütung der PiAs einheitlich und fair zu regeln. Kernanliegen sind hierbei die angemessene Vergütung der Tätigkeit, eine klare gesetzliche Regelung des Ausbildungsstatus und die transparente Darlegung der Ausbildungskosten durch die Ausbildungsinstitute. Außerdem werden Möglichkeiten zur engeren Verzahnung des Universitätsstudiums mit der Therapieausbildung diskutiert, die zusammen mit den genannten Forderungen, den  Berufsweg zum Psychotherapeuten klarer gestalten sollen.

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Es deuten sich allerdings positive Veränderungen in einigen genannten Bereichen an. So vergüten Ausbildungskliniken in ländlichen Gebieten die Tätigkeit von PIAs inzwischen deutlich besser, evtl. auch allein aufgrund des allgemeinen Nachwuchsmangels. Es bleibt zu haoffen dass sich in den nächsten Jahren der Gesetzgeber und die Verbände auch Fortschritte zur Novellierung des PsychThG erzielen und somit zur Verbesserung der Situation der PIAs beitragen.

Weiterführende Informationen unter:
http://psychotherapeutenwiki.de/
http://piaportal.de/

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