Krankenkassen übernehmen meist die Kosten einer Psychotherapie

Viele verschiedene Auslöser können zu psychischen Erkrankungen führen. Wiederkehrende Traumata, ein besonders traumatisches Ereignis oder die pure langandauernde seelische Überforderung können zu verschiedenen Krankheiten führen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben daher die Psychotherapie schon vor vielen Jahren in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Da die Psychotherapie nicht aus einer bestimmten Behandlungsmaßnahme besteht und sich im Laufe einer Behandlung ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungen abwechseln können, ist die Kostenübernahme der Krankenkassen im Falle der Psychotherapie sehr groß.

In der Regel haben Psychotherapeuten, auch Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, eine kassenärztliche Zulassen. In diesem Fall werden die Beurteilungen und Anträge vom Psychotherapeuten so gestellt, dass eine Übernahme der Behandlungskosten kein Problem darstellt. Jedoch ist nicht jede Psychotherapie im Leistungskatalog enthalten. Eine Paartherapie beispielsweise wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Eine Familientherapie oder eine Behandlung zur Trauerbewältigung jedoch schon. Vor allem, da diese Erkrankungen meist psychosomatische Erkrankungen nach sich ziehen. In der Regel werden die Kosten für die Behandlungen eines Quartals von der Krankenkasse übernommen. Aus diesem Grund muss für jedes Quartal eine Überweisung an den Psychotherapeuten übergeben werden. Die Beantragung der Kostenübernahme für ein weiteres Quartal übernimmt der Psychotherapeut. Ihm obliegt es auch, die Dauer der Behandlung medizinisch zu begründen, indem er regelmäßige Berichte für die Krankenkasse verfasst.

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Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Patient bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Hier gibt es verschiedene Tarife, die nicht immer eine Psychotherapie beinhalten. Oftmals sind auch nur Teilleistungen, zum Beispiel die stationäre Behandlung oder die Behandlung mit Psychopharmaka, im Leistungskatalog enthalten. Patienten, die privat versichert sind, sollten daher vor Beginn einer Psychotherapie diese Leistungen bei ihrer Krankenkasse erfragen und sich die Übernahme der Kosten bestätigen lassen. Diese Übernahme gilt dann ebenfalls bindend bis zur Beendigung der Therapie.

Generell gilt bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse jedoch, dass nach Abbruch einer laufenden Behandlung durch den Patienten eine weitere Behandlung erst nach 2 Jahren erneut übernommen wird. Will ein Patient innerhalb dieser 2 Jahre eine Psychotherapie beginnen, kann er diese direkt mit dem Psychotherapeuten abrechnen. Für jede Leistung, die der Psychotherapeut erbringt, gibt es festgelegte Gebührensätze, die nicht nur für die Krankenkassen gelten. Jeder Psychotherapeut besitzt diese Gebühren und gibt Auskunft über die möglichen Kosten einer privaten Psychotherapie. Auch die Kosten für eine Therapie bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung können übernommen werden. Allerdings nur dann, wenn kein zugelassener Psychotherapeut in Wohnortnähe verfügbar ist. Um die Kostenübernahme sowohl bei der privaten als auch der gesetzlichen Krankenkasse sicherzustellen, kann man sich bei den Krankenkassen über zugelassene Psychotherapeuten am Wohnort kostenlos informieren.

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